Fraischgrenze
Die Fraischgrenze ist ein von den Getreuen des Königs angelegter Rad- und Wanderweg der entlang der alten Gemarkung- und Gerichtbarkeitsgrenze führt.
Der Fraischritt
Im Mittelalter fanden Umritte statt, mit denen die Grenzen klargestellt und das Territorium gesichert wurde. Aber auch in 18. Jahrhundert wrude der Fraischritt noch abgehalten. Dieser fand während des Bartholomäusmarktes statt und erfreute die Kinder aber auch die Erwachsenen.
Morgens versammelten sich die Senatoren, Forstmeister, die Jäger und Gehilfen mit ihren Hunden, berittene und unberittene Bürger und Kutschen, besetzt mit allerhand Beraten, dem Stadtschreiber und weiteren Senatoren. Auch Trommler und Trompeter waren beim prunkvollen Zug dabei. Und so ging es zum Nördlinger Tor hinaus. Die Grenze wurde abgeritten beziehungsweise abgegangen, um damit zu verdeutlichen, wie groß der Machtbereich der Reichsstadt war. An verschiedenen Stationen wurde angehalten und geschossen. Den Kindern wurde sogar Geld auf den Boden geworfen. Um die Mittagszeit kehrte man duch das Rothenburger Tor zurück in die Stadt, um sich zu stärken. Danach ging es weiter , bis der Zuf dann gegen Abend wieder die Stadt erreichte.
Ab 1792 gehörte Ansbach zu Preußen, das dann Teile des Stadtgebiets annektierte und Dinkelsbühl stark bedrängte. Somit war der Fraischritt nicht mehr möglich.
Diese Tradition soll nun aber wieder aufleben können und wir wünschen Ihnen viel Vergnügen bei ihrem persönlichen „Fraischritt, ob auf dem Fahrrad oder wie damals die unberittenen Bürger zu Fuß. Lassen si den Herrschftsberiech der einstigen Rechsstadt Dinkelsbühl auf sich wirken!
Die Fraischgrenze
Erste Gemarkungsrecht 1323
Das erst geschlossene Territorium geht wohl auf das Jahr 1323 zurück. Am 6. Juli erlaubt König Ludwig „der Stadt Dichelspuel auf deren Bitt, Teile des Gemeindeguts (der gemain) zu verkaufen und von Erlös andere Stücke zu kaufen“. Das erlaibte den Patriziern den Landerwerb und schuf die Möglichkeit einer ersten geschlossenen Gemarkungsflläche (1341). Diese Gebiet wird als „Alte Mark“ bezeichnet.
Die Markierung des Gebiets begann, nachdem König Wnzel 1398 Der Stadt die Hohe Gerichtsbarkeit verlieh. Jedermann sollte wissen, wann er Dinkelsbühler Land betrat. Für das Sogenannte „Hege“ (Umzäunung, Gehege) „des Landgrab“ (1429 Benötigt ein Meiste Hans mit Helfern und Pferd ach Tage. Nachdem Kaiser Sigmund der Staddt am 8. Mai 1425 das Recht verlieh, alle Räuber, Freidensbrecher „beschendiger der lande und reychsstrassen“ überall zu fangen und in die Stadt zu führen und dort nach Stadtrecht abzuurteilen, Begannen die ersten Umritte.
Gemarkungsrecht 1476
Ziel der Stadt war es, einen inneren Territorialbereich vor allem gegen Eingreifen, zu sichern. Das geschah durch weitern Landerwerb, der Unterstützung privater Initiative, aber auch durch mehr oder weniger verhhüllte Usurpation (wiedeeclcsAnreißen des Landes). Es galt, das Erreichte unantastbar zu machen, bevor man dann versuchen konnte, weitere territoriale Ausdehnungen anzustrben.
Am 13.Juli 1476 betätigte Kaiser Friederich III. der Stadt folgenden „gerichtz zwang, marck und geiett: Bei der Newwnstat an dem Weiher, zum Wissen creutz, das an der Straße nach Nürnberg steht, zum Murlins buchel, zum Schuchkauff, zur alten marck, zur Werntz, nach Velden, den Heiligen bach hinauf bis zum Heiligen prunnen, zum Grund gebabbt due Kabg kling, zur Gögkelwiß, bis zum Schlaiffweg, bis zur Hawßnersmul, das Tal und den Weiher entlang bis zur unteren neuen Radwangesmul, bis zur Werntz und wieder bis zum Newnstetter Weiher. Die Stadt darf dises Bebiet mit Gräben, Planken, Zäunen Hecken und anderen Befestigungen bewehren und zur Bessteuerung heranziehen. Person, die Güter innerhalb dieses Gebiets besitzen oder duch Kauf oder Erbschaft erwerben, sollen sich dem Bürger- un Steuerrecht unterwerfen.“



Nördlinger Torturm
Die Tour flogt den Spuren der Gemarkungsgrenze von 1476, wie sie die Dinkelsbühler von ja her abgeritten sind. Während der Tour treffen sie auf wunderschöne Bildstöcke, mächtigen Grenzmarken, auf Erdwalle, Landgräben und Weiherketten, Dörfer und ehemalige Mühlstätten die alle ehemals das Stadtgebiet umrandenten.

Brücke am Walkenweiherbach
Um 1440 entsteht nach der Walkmühle ein neuer Weiher und ein dazugehörige Mühle die Neumühle. Dielange Bach- und Weiherkette, die sich von der Neumühle an der Wörnitz fast im Halbkreis im Süden der Stadt bis zur Hausertsmühle zog, bot sich schon früh als geschützte Grenze eines inneren städtischen Hoheitsgebietes an.

Reichertsmühle und Rain
Der Ort Segringen un der Weiler Rain, den man als ein sich lang hinziehender Abhang übersetzten kann,m, haben wahrscheinlich die Grenze zu Dinkelsbühl gebildet. Die Reichertsmühle (Färbermühle), war ein wichtiger Eckpfeiler der städtischen Gemarkung und topographisch günstig für die Verteidigung gelegen.

Hasertsmühle – Schleifweg
Der Landgraben am Abschnitt der Hausertsmühle bis zum Heiligenbrunnen war ein 1250 m langer Wall. Dieser Wall hatte Gräben auf beiden Seiten von ca. 12 m breite und ca. 2 m Höhe. Die Äste der Eichen auf den Wallkronen wurden zu einem undurchdringlichen Ästegewirr zusammengefügt und somit wurde ein „Gebück“ geschaffen.

Am Heiligbach auf der Straße nach Burgstall
Der Bachlauf des Heiligenbaches mit dem Feldner Weiher sorgte für die Absicherung der Grenze bis zu dessen Ursprung, dem Heiligbrunnen. Der war als nordöstlicher Eckpunkt von besonderer Bedeutung. Parallel dazu verlief der Landgraben, der aus einem provisorisch aufgeworfenen Wall bestand.

Bildstock Larrieder Straße
Der am Bildstock gelegene Feldner Weiher un der dazugehörige Weiler lagen innerhalb der Gemarkung der Stadt. Die Grenzen der Gemarkung wurden regelmäßig durch Bereitungen Kontrolliert. Dadurch wurden die Hoheitsrechte der Stadt demonstriert. Grenzzeichen, Schranken sowie Befetigungen wurden Dabei geprüft

Wegspinne Lohe-Köhlau-Neuses
Die hier gelegene „Alte Mark“ durchsticht meist waldbestandene Flurlagen. „Schukauf und Murlisbühl“ waren schon immer in der Gemarkung gelegen. Die Patrizier erwarben an dieser Stelle große Landflächen und schufen die Möglichkeit ener ersten geschlossenen Gemarkungsfläche 1341.

Weisses Kreuz
Der mächtige Obelisk steht an der Straße nach Nürnberg. An allen wichitgen Eckpunkten und Straßjen der Gemarkungsgrenze, die in das Dinkelsbühler Gebiet führten, findet man Steinerne Markierungen. Kreuze, Bildstöcke und Bäume ( sogenannte Fraischlinden).

Landgraben in der Mutschach
Der östliche Verlauf aus 1491 ist nicht eindeutig besimmbar und stark verschliffen. War noch kein Landgraben gebaut, est frt restliche Grenzverlauf wahrscheinllich mit Zäunen, Planken und Hecken gesichert. Eomem socjerem Scjutz vor überraschenden Einfällen ins Stadtgebiet bot der Wall nicht

Weiherhaus
Im Dorden schließt sich der Hammerweiher an, der wohl aus mehreren Weihern zusammengeschlossen wurde. 1489 wurde nämlich eine Schleifmühl mit drei Weihern genannt. Der Bachverlauf und zahlreiche Weiherstauungen markieren den weiteren Grenzverlauf. Seit den 16. Jahrhundert wurden Straßen, die Dinkelsbühler Gebiet betraten, mit Schranken abgesichert.

Neustädtlein – Brück über die Wörnitz
Eini zusätzlicher Bachverlauf bei Neustädtlein bot sich als günstig gelegener Grenzverlauf an. Hier stand eine Fraischlinde, an die das Gasthaus zur Linde noch heute erinnert. Nichtbürger, die Güter in der Mark erworben haben, mussten das Bürgerrecht annehmen oder die Güter binnen 2 Jahren an Stadtbürger verkaufen.
Hier könnt ihr Führungen buchen:

TOURISTIK SERVICE DINKELSBÜHL
Altrathausplatz 14
D-91550 Dinkelsbühl
Telefon: +49 (0)9851/902 440
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